Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schaffer Hard & Software GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schaffer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere in Gegenbestätigungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Firma Schaffer bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss
a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma Schaffer innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der 1-monatigen Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt es, das die Firma Schaffer den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Entgegennahme andient). Ist vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die Firma Schaffer, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, wird für den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die maßgebliche Auftragsbestätigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die Firma Schaffer schlüssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbestätigung abgesandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben.
b) Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der Firma Schaffer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 3 Preise
Maßgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung der Firma Schaffer genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, soweit nicht anderes vereinbart, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Schaffer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Schaffer oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Schaffer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Schaffer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
d) Sofern die Firma Schaffer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Nettorechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma Schaffer.
e) Die Firma Schaffer ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Gefahrübergang
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über, für den Fall des Kaufes durch einen Unternehmer sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Schaffer verlassen hat, gleichviel, ob die Firma Schaffer die Versand- und oder Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht.

§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 7 Haftungsbeschränkung
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Schaffer auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Schaffer. Die Firma Schaffer haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Firma Schaffer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma Schaffer Arglist vorwerfbar ist.

§ 8 Erfüllungsort
Für alle Lieferungen und Leistungen ist Gundelfingen an der Donau Erfüllungsort, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Schaffer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitigkeiten bis zu EUR 5.000,-- Dillingen an der Donau und darüber hinaus Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§ 1 Gewährleistung
a) Die Firma Schaffer gewährleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer selbst Unternehmer, so gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtware sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind.
b) Ist der Käufer Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl von Schaffer auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Schaffer ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einem unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Ware uneingeschränkt gewährleistet ist. d) Erfolgt Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung kann die Firma Schaffer nach ihrer Wahl verlangen, dass aa) der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma Schaffer verschickt wird; ab) der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma Schaffer zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma Schaffer diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma Schaffer vom Kunden gesondert zu bezahlen sind. e) Führen zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Käufer stehen dann seine gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.
f) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Schaffer bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
g) Ist der Kunde Unternehmer, so muss er der Firma Schaffer Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Schaffer unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht zieht einen Gewährleistungsausschluss nach sich.
h) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
i) Gewährleistungsansprüche der Firma Schaffer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte der Firma Schaffer und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Leistungen der Firma Schaffer und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen) es sei denn, es kommt ein gesonderter Garantieverlängerungsvertrag zustande. Dem Kunden wird anheim gegeben, einen gesonderten Garantieverlängerungsvertrag abzuschließen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Schaffer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder künftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der Firma Schaffer.
b) Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzulässig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpfändung oder einer ungenehmigten Sicherungsübereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe des Warenwertes an die Firma Schaffer ab.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Schaffer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse des Dritten.
d) Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Nichteinlösens eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die Firma Schaffer zur sofortigen Rückholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.

III. Besondere Bestimmungen für Mietverträge

§ 1 Mietbeginn
Ist bei Unterzeichnung der Bestellung ein fixer Mietbeginn nicht vereinbart worden, so beginnt das Mietverhältnis und somit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Mietzinses mit dem Tag der Auslieferung bzw. Abholung des Vertragsgegenstandes.

§ 2 Zahlung der Mietvorauszahlung und der Mietraten
a) Die Mietvorauszahlung wird am Tag des Besitzübergangs zur Zahlung fällig.
b) Die monatlichen Mietraten sind vom Kunden monatlich im voraus spätestens zum 3. Werktage eines Monats kostenfrei an die Firma Schaffer zu bezahlen. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Mietvorauszahlung bzw. mit einer oder mehreren Mietraten in Verzug, so ist die Firma Schaffer berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Zinssatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

§ 3 Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
Wird die vertraglich vereinbarte Mietvorauszahlung vom Kunden trotz zweifacher Mahnung durch die Firma Schaffer nicht bezahlt oder kommt der Kunde mit der Zahlung der monatlich vereinbarten Mietraten in Höhe eines Betrages in Verzug, welcher das zweifache der monatlich vereinbarten Mietraten erreicht, so ist die Firma Schaffer zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Die Firma Schaffer kann den vertrag außerdem fristlos kündigen, wenn der Kunde mindestens 3 mal unpünktlich bezahlt, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder wenn er einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt. Im Falle der fristlosen Kündigung steht der Firma Schaffer gegen den Kunden ein Schadensersatzanspruch in Höhe der restlichen Monatsmietraten zu einschließlich der Mietvorauszahlung, sofern diese noch nicht geleistet wurde. Zugunsten des Kunden wird in diesem Fall eine Abzinsung der Mietraten vorgenommen unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes von 8%. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§ 4 Haftung, Versicherung
Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des Vertragsgegenstandes sowie für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die der Firma Schaffer hierwegen entstehen. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand für die Dauer des Mietvertrages auf eigene Kosten zum Neuwert gegen alle versicherbaren Gefahren, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und der Firma Schaffer auf Verlangen die Versicherungsscheine vorzulegen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Vertragsgegenstand in seine übliche Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Der Kunde tritt hiermit, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die er wegen Verlustes oder Beschädigung des Vertragsobjektes erwirkt, an die Firma Schaffer ab.

§ 5 Gewährleistung
a) Schaffer übernimmt die Gewährleistung für 2 Jahre für neue Mietgegenstände und 1 Jahr für gebrauchte Mietgegenstände, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer selbst Unternehmer, so gilt für neue Mietgegenstände eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für gebrauchte Mietgegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Mietgegenstände sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind. Im übrigen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der bestimmungsgemäße Gebrauch der Mietsache ist wegen eines wesentlichen Mangels nicht mehr möglich. Der Kunde hat in diesen Fällen den Mangel der Fa. Schaffer umgehend schriftlich mitzuteilen und dieser Gelegenheit zur Mängelbeseitigung nach lit. b und lit. c zu geben. Wird der Mangel daraufhin von der Fa. Schaffer nicht innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Mitteilung beseitigt, so ist der Kunde berechtigt, das Mietverhältnis gemäß lit. e zu kündigen.
b) Ist der Käufer Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl von Schaffer auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Schaffer ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einem unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstandes uneingeschränkt gewährleistet ist.
d) Erfolgt Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung kann die Firma Schaffer nach ihrer Wahl verlangen, dass aa) der schadhafte Mietgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma Schaffer verschickt wird; ab) der Kunde den mangelhaften Mietgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma Schaffer zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma Schaffer diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma Schaffer vom Kunden gesondert zu bezahlen sind. e) Führen zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Kunden stehen dann seine gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Mietgegenstandes nicht beeinträchtigt ist.
f) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Schaffer nicht befolgt, Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
g) Der Kunde muss der Firma Schaffer Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma Schaffer unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. h) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
i) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Schaffer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. j) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte der Firma Schaffer und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

§ 6 Eigentumsverhältnisse/Untervermietung
Der Vertragsgegenstand verbleibt im unbeschränkten Eigentum der Firma Schaffer. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand unterzuvermieten. Für den Fall der ungenehmigten Untervermietung tritt der Kunde hiermit sämtliche Ansprüche aus dem Untermietvertrag an die Firma Schaffer ab. Auch im übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand von rechten Dritter freizuhalten.

§ 7 Behandlung und Rückgabe des Vertragsgegenstandes
Die Wartung und die Reinigung des Vertragsobjektes während der Mietzeit obliegt dem Kunden. Die Firma Schaffer ist bereit, mit dem Kunden diesbezüglich einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Kunde hat nach Ablauf der Mietzeit den Vertragsgegenstand in einem ordnungsgemäßen und in einem unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnützung funktionstüchtigen Zustand zurückzugeben. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist die Firma Schaffer berechtigt, ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden in einen vertragsgerechten Zustand zu versetzen. Der Kunde ist bis zur ordnungsgemäßen Übergabe, das heißt auch bis zur Instandsetzung des Vertragsgegenstandes in einen vertragsgemäßen Zustand zur Bezahlung des vertragsgemäßen Mietzinses verpflichtet. Auf Verlangen eines Vertragspartners ist bei Rückgabe des Vertragsgegenstandes ein Protokoll über den Zustand desselben anzufertigen. Kommt der Kunde nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Rückgabe des Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist die Firma Schaffer berechtigt, ein ortsübliches Nutzungsentgelt, welches der Höhe nach die zuletzt vom Kunden bezahlten Mietraten übersteigen kann zu verlangen.

§ 8 Dauer des Mietverhältnisses/Verlängerungsklausel
a) Ist eine bestimmte Dauer des Mietverhältnisses nicht vereinbart, so können beide Vertragsteile das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der zu kündigenden Partei ankommt.
c) Ist eine bestimmte Mietdauer fest vereinbart worden, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um den 5. Teil der fest vereinbarten Mietzeit, falls das Mietverhältnis nicht vor dem vertragsgemäßen Ablauf mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Diese Regelung gilt auch für jeden Fall, in welchem die vorgenannte Verlängerungsklausel zur Anwendung kommt.